Sachverständigenbüro für Baubiologie - Rüdiger Weis - Baubiologie Plauen

Sachverständige

Baubiologie Plauen

Baubiologie Plauen - Beratungsstelle IBN 6113

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
für die Erstellung von Gutachten

1. Allgemeines

Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) bestimmen sich nach folgenden Vertragsbedingungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie der Sachverständige ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Sachverständigen.

2. Auftrag

Die Annahme des Auftrags sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Sachverständigen.

Gegenstand des Auftrages ist jede Art gutachterlicher Tätigkeit, wie Feststellung von Tatsachen, Darstellung von Erfahrungsansätzen, Ursachenermittlung, Bewertung und Überprüfung.

Gutachtenthema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen.

3. Durchführung des Auftrages

Der Auftrag wird entsprechend den für den Sachverständigen gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.

Der Sachverständige erstattet seine gutachterliche Tätigkeit persönlich. Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist und die Eigenverantwortung des Sachverständigen erhalten bleibt, kann sich der Sachverständige bei der Vorbereitung des Gutachtens der Hilfe sachverständiger Mitarbeiter bedienen.

Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages die Zuziehung von anderen Sachverständigen erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung durch den AG in Abstimmung mit dem Sachverständigen.

Im Übrigen ist der Sachverständige berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des AG die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des AG bedarf.

Soweit hier unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck des Gutachtens zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des AG einzuholen.

Das Gutachten ist innerhalb vereinbarter Frist anzufertigen, kann die Frist nicht eingehalten werden, ist der AG darüber zu informieren.

Schriftliche Ausarbeitungen werden dem AG in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare werden gesondert in Rechnung gestellt.

Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten und sich ergebenden Vergütung nach Abrechnung, hat der Sachverständige die ihm vom AG zur Durchführung des Gutachtens überlassenen Unterlagen unaufgefordert zurück zu geben.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der AG darf dem Sachverständigen keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche Feststellung oder das Ergebnis seines Gutachtens verfälschen können.

Der AG hat uneingeschränkten Zugang zum Objekt des Auftrages zu gewährleisten, auch wenn der AG eine Relevanz zum Auftrag nicht anerkennt, der Sachverständige aber einen Zusammenhang überprüfen muß.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachverständigen alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr u.s.w.) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.

5. Schweigepflicht des Sachverständigen

Der Sachverständige unterliegt gemäß gesetzlicher Vorgaben einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht. Dem entsprechend ist es ihm auch vertraglich untersagt, dass Gutachten selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihm im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit anvertraut wurden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus.

6. Urheberrechtsschutz

Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.

Insoweit darf der AG das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Jegliche anders lautende Verwendung bedarf der Zustimmung des Sachverständigen.

Eine Verwendung des Gutachtens, auch als Muster, für ähnliche Objekte oder Aufgabenstellungen ist ausdrücklich nicht erlaubt.

7. Honorar

Der Sachverständige hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung errechnet sich aus dem Stundenverrechnungssatz, dem Zeitaufwand, den angefallenen Bürokosten sowie Nebenkosten und Auslagen, welche mit einfachem Nachweis abgerechnet werden.

Das Honorar versteht sich bei Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8. Zahlung

Das laut Gutachtervertrag vereinbarte, aufgrund der sich ergebenen Abrechnung festgelegte Honorar, wird mit Zugang des Gutachtens beim Auftraggeber sofort fällig.

Die postalische Übersendung des Gutachtens unter gleichzeitiger Einziehung der fälligen Vergütung durch Nachnahme ist zulässig.

Der Sachverständige ist berechtigt für den vereinbarten Leistungsumfang Vorauskasse zu verlangen.

Unberechtigte Skonto - Abzüge werden wie offene Posten bewertet und nachgefordert.

Schecks oder Wechsel werden nicht angenommen.

Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Zahlungsfähigkeit des AG betreffen, haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Sachverständigen ab bekannt werden zur Folge. In diesen Fällen ist der Sachverständige berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Bei Überschreitung von Zahlungszielen behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes unseres Kontokorrentkredites, sowie Mahnkosten von 5,00 EURO je Mahnung vor.

9. Kündigung

AG und Sachverständiger können den Vertrag jederzeit nach den Regeln des BGB aus wichtigem Grund kündigen.

Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.

Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Sachverständige zu vertreten hat, so steht dem Sachverständigen der Teil des Honorars zu, welches bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen ist.

Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der AG zu vertreten hat, so steht dem Sachverständigen das Honorar in der vereinbarten Gesamtsumme zu. Wenn kein Fest- bzw. Pauschalpreis vereinbart worden ist, steht dem Sachverständigen der Teil zu, welcher sich zum Zeitpunkt der Kündigung errechnet.

10. Gewährleistung

Als Gewährleistung kann der AG zunächst nur kostenlose Nachbesserung des mangelhaften Gutachtens verlangen.

Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem Sachverständigen schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt ein Anspruch auf Gewährleistung.

11. Haftung

Der Sachverständige haftet für Schäden, gleich aus welchem Grund nur auf der Grundlage des BGB. Hier insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung. Alle darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.

12. Datenschutz

Aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind wir verpflichtet, mitzuteilen, daß die für die Geschäftsbeziehung wichtigen Daten elektronisch gespeichert werden.

Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an Firmen oder Personen, die in unserem Auftrag zur Erfüllung des Auftrages arbeiten.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Sachverständigen. Dies gilt auch für Auftraggeber welche nach den Regeln des HGB Kaufleute sind.

Gerichtsstand ist Plauen / Vogtland, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichem Sondervermögens ist.

Hat der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so wird als allgemeiner Gerichtsstand Plauen / Vogtland festgelegt.

14. Schlußbestimmungen

Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sind, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmung gilt, was dem gewollten Zweck der Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dadurch wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Diese AGB ersetzen alle vorherigen AGB.

Plauen, den 01.01.2009

Sie können sich hier diese AGB als PDF herunterlagen.

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